Ihr Spezialist für Insolvenz- und Zivilrecht in Düsseldorf
Sie benötigen rechtliche Unterstützung?
Dann wenden Sie sich doch vertrauensvoll an uns.
Gerne vereinbaren wir einen zeitnahen Beratungstermin, in dem dann rechtliche Lösungskonzepte für Ihr Anliegen entwickelt und besprochen werden.
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Knoop in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Wir sind ein Familienunternehmen, welches mittlerweile in 3. Generation Rechtsschutz verwirklicht. Unser Team, bestehend aus drei Rechtsanwälten und derzeit acht weiteren Mitarbeitern – hierunter Steuer- und Rechtsanwaltsfachwirte – ist nicht nur in dem üblichen allgemeinen Zivil-und Strafrecht, sondern vor allem im Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits-, Miet-, Erb- und Familienrecht tätig. Hierbei kooperieren wir im Bedarfsfall überregional mit kompetenten Kollegen. Dem allgemeinen Trend der überregionalen Verbindung auf gesellschaftsrechtlicher Basis haben wir uns dabei bewusst entzogen, um im Bedarfsfall einzeln und fallbezogen frei entscheiden zu können, mit wem eine Zusammenarbeit am sinnvollsten erscheint.
Gestützt auf unsere langjährige Anwaltserfahrung werden wir mit Ihnen gemeinsam jeden einzelnen Schritt abstimmen, um damit eine erfolgreiche Regelung Ihres Anliegens zu erzielen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Wirtschaftlichkeit unserer Regelungsvorschläge.
Rechtsgebiete
- Erb- und Familienrecht
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Mietrecht
- Kauf- und Werkvertragsrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Strafrecht
Insolvenzabteilung
- Gläubigerberatung
- Geschäftsführerberatung
- Schuldnerberatung
- Sanierungen
- Insolvenzverwaltung
Gegründet wurde die Kanzlei bereits vor 60 Jahren, am 01.04.1959, durch Herrn Rechtsanwalt Arno Wittky, den Vater des jetzigen Betreibers, welcher bereits im Jahr 1960 die erste Bestellung zum Insolvenzverwalter, damals Konkursverwalter, erhielt. Heute sind wir drei bundesweit zugelassene Rechtsanwälte, die sich um Ihre Anliegen kümmern.
Friedrich Knoop
Rechtsanwalt Friedrich Knoop trat 1985 in die Kanzlei ein, wurde 1989 erstmalig zum Insolvenzverwalter bestellt und übernahm 1990 vollständig die Kanzlei.
Petra Knoop
Im Jahr 1989, trat Rechtsanwältin Petra Knoop, die Ehefrau des Rechtsanwalts Friedrich Knoop, in die Kanzlei ein.
Regina Knoop
Im Sommer 2020 erhielt die Kanzlei dann durch Rechtsanwältin Regina Knoop, Tochter der Rechtsanwälte Petra und Friedrich Knoop, den bis dato letzten Zuwachs.
Die erste Frage die sich ein Jeder stellt, wenn er sich überlegt einen Anwalt zu beauftragen ist:
Was kommen da für Kosten auf mich zu?
Antwort: Es kommt darauf an.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus einer Vergütungsvereinbarung oder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren sind Vergütungsvereinbarungen grundsätzlich immer möglich, wobei die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten sind. Zu beachten ist insofern, dass in gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden können. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich. Um die Kosten übersichtlich und für Sie als Mandanten gering zu halten, rechnen wir transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Es gilt also der Grundsatz, dass gute Qualität nicht teuer sein muss. In vielen Fällen besteht aber auch die Möglichkeit Beratungs-, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sprechen Sie uns rechtzeitig darauf an und wir helfen gerne bei der Beantragung.