Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Knoop • Robertstr. 3 • 40229 Düsseldorf-Eller
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Rechtsgebiete

Wir bilden uns Jahr für Jahr durch zahlreiche Veranstaltungen in verschiedenen Rechtsgebieten fort.
Dieses tun wir, damit Sie einen Anwalt beauftragen können, der immer das große Ganze im Blick hat,
denn in den seltensten Fällen sind Rechtsfragen eindeutig einzelnen Rechtsgebieten zuzuordnen.

Und sollten wir dann doch einmal ratlos sein,
werden wir Sie fallbezogen an einen dann in Betracht kommenden Kollegen verweisen.

Eine Auswahl der von uns dauernd bearbeiteten Rechtsgebiete finden Sie nachfolgend:

Kauf- und Werkvertragsrecht

Gewährleistungs- und Garantierechte bestehen vielfach in einem weit höheren Maße als man glaubt. Auch Minderungsansprüche können vielfach erfolgreich durchgesetzt werden. Ob ein Rücktritt vom Vertrag sinnvoll ist, bedarf vielfach auch wirtschaftlicher Prüfung. Eine sachverständige Überprüfung ist meistens sinnvoll.





Miet- und Pachtrecht

Mieter und Pächter nutzen in Einzelfällen rücksichtslos aus, dass der Mietrechtsweg manchmal langwierig und kostenträchtig wirkt. Dem gilt es rechtzeitig entgegen zu wirken.

Andererseits nutzen große Vermietungsfirmen vielfach die Arglosigkeit und finanzielle Schwäche der Mieter rücksichtslos aus, indem sie Mängel, wie z.B. Schimmel im Objekt, nicht beseitigen oder überhöhte Nebenkostenabrechnungen versenden.

Private Vermieter wiederum versuchen manchmal ihre Lebensvorstellungen den Mietern aufzuzwingen.

In jedem Falle hilft eine frühzeitige, sachkundige Beratung in vielen Fällen Konflikte zu vermeiden, indem frühzeitig Grenzen gezogen werden.


Arbeitsrecht

Arbeitsgerichtsprozesse haben gerade in Kündigungsschutzangelegenheiten vielfach eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Es bedarf daher einer frühzeitigen Entscheidung, ob und in welchem Umfange vorgegangen wird. Zu berücksichtigen sind vielfach tarifvertragliche Fristen, die kurzfristig zu einem Verlust etwaiger Ansprüche sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber führen können. Bei Kündigungsschutzklagen ist darüber hinaus insbesondere die 3-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten. Auch insoweit können Verspätungen zu einem endgültigen Verlust von Ansprüchen führen.

Darauf hinzuweisen ist, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich kein Kostenerstattungsanspruch bezüglich der Anwaltshonorare besteht, aber eine Beiordnung im arbeitsgerichtlichen Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe leichter möglich ist, als in den sogenannten „ordentlichen Verfahren“.









Erb- und Familienrecht
Erbauseinandersetzung

Eine sachkundige Testamentsgestaltung führt dazu, dass erbrechtliche Streitigkeiten vielfach vermieden werden können. Sollte eine Solche allerdings einmal auftreten, muss die Auseinandersetzung um Vermächtnisse, Erbteile oder Auseinandersetzungsansprüche mit Fingerspitzengefühl geführt werden, um nicht völlig unwirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen und den Familienverbund nicht nachhaltig zu stören.

Unterhalt

Entsprechendes gilt natürlich auch im Familienrecht. Auseinandersetzungen um Unterhalt oder Zugewinn müssen zwar mit der nötigen sachlichen Härte geführt werden, aber wenn es geht, so, dass die Parteien noch miteinander reden können.

Sorgerecht

Besonders unangenehm sind für alle Beteiligten Sorgerechts- oder Besuchsrechtsauseinandersetzungen, bei denen es um die Interessen der Kinder geht. Auch insoweit sollte die Auseinandersetzung mit so viel Verständnis geführt werden, dass die Verbindung der Kinder zu ihren Eltern nicht nachhaltig gestört wird.

Bei dem Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung muss allerdings entschieden durchgegriffen werden. Dieses gilt auch bei Maßnahmen des Jugendamtes, die ideologisch oder bürokratisch fixiert, die Interessen der Kinder oder der Eltern leider oft nicht immer ausreichend berücksichtigen.


Verkehrs- und Unfallrecht

Letztendlich gibt es bei jedem Verkehrsunfall 3 Alternativen:

  1. Man ist unschuldig. Dann kann in jedem Fall ein Anwalt eingeschaltet werden, da die Anwaltskosten von dem Unfallgegner übernommen werden müssen. Man kann sich insoweit die Abwicklungsarbeit sparen bzw. auf den Anwalt verlagern. Insoweit gehen Sie auch den sichersten Weg sämtliche Schadenspositionen durchzusetzen. Alternative Schadensabwickler wie Kraftfahrzeugwerkstätten, Versicherungen etc. haben regelmäßig ausschließlich ihr eigenes Interesse im Auge, so dass Sie von deren Leistungen nur profitieren, insoweit als Ihre Interessen sich decken.

  2. Die Unfallursache ist streitig. Das insoweit eine sachkundige Auseinandersetzung mit Hilfe eines Rechtsanwalts erforderlich ist bedarf wohl keiner weiteren Diskussion.

  3. Sie haben die Alleinschuld. Insoweit stellt sich natürlich erst die Frage, ob dieses zwingend der Fall ist oder ob nicht doch bei einer sachkundigen Überprüfung eine Alleinschuld abgewandt werden kann. Darüber hinaus stellt sich in diesen Fällen, zumindest soweit eine Versicherung einen dementsprechenden Schaden nicht übernimmt naturgemäß die Frage, in wie weit man die gegnerischen Ansprüche, die vielfach überzogen sind, nicht kleinhalten kann. Auch Strafverfahren sind in diesen Fällen vielfach zu befürchten.




Gesellschaftsrecht

Sich von einer Gesellschaft zu lösen ist vielfach schwieriger, als von einer Ehe. Gerade bei der Auseinandersetzung von GmbH, OHG, KG sind die Folgen weitreichend und Ansprüche in ungeahnter Höhe können auf Sie zukommen. Auch insoweit ist eine frühzeitige Beratung notwendig.

Andererseits können Gesellschafterauseinandersetzungen jede Gesellschaft in den Ruin treiben. Eine wirtschaftliche Denkweise ist in diesem Rahmen besonders angezeigt.


Insolvenzabteilung

Seit 1989 ist Rechtsanwalt Friedrich Knoop als Konkurs- und Vergleichsverwalter, seit in Krafttreten der Insolvenzordnung als Insolvenzverwalter und Sachwalter von den Amtsgerichten Neuss und Düsseldorf, seit Auflösung des Insolvenzgerichtes Neuss, vor dem Amtsgericht Düsseldorf, in Einzelfällen auch im Umland bestellt. Bearbeitet werden und wurden im Regelfall kleinere und mittlere Insolvenzverfahren mit bis zu 100 Arbeitnehmern durch alle Branchen. Bedingt hierdurch steht ihnen ein erheblicher Erfahrungsschatz zur Verfügung, der gewährleistet, dass sie die Möglichkeiten eines Insolvenzverfahren aus jeder Hinsicht mit allen Risiken und Erwartungen beleuchtet bekommen.

Strafrecht

Uns ist bewusst, dass niemand davor gefeit ist, auch einmal strafrechtlich in Schwierigkeiten zu geraten. Dieses muss nicht nur anlässlich der Teilnahme am Straßenverkehr oder bei der Geschäftsführung eines in die Insolvenz gehenden Unternehmens der Fall sein. Auch sonstige strafrechtliche Tatbestände können manchmal überraschend verwirklicht worden sein.
Wir versuchen auch und gerade in diesen Fällen, vielfach unter Einbezug unserer zivilrechtlichen, insbesondere insolvenzrechtlichen Kompetenz, wirkungsvoll die Rechte unserer Mandanten zu schützen.
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist vielfach festzustellen, dass gegebenenfalls gutgemeintes, aber nicht sachkundiges, Verhalten, zu einer völlig überraschenden Strafbarkeit führt.
Vorausschauende aber auch korrigierte Beratung im Nachhinein tut in jedem Falle Not.