Erb- und Familienrecht
Erbauseinandersetzung
Eine sachkundige Testamentsgestaltung führt dazu, dass erbrechtliche Streitigkeiten vielfach vermieden werden können.
Sollte eine Solche allerdings einmal auftreten, muss die Auseinandersetzung um Vermächtnisse, Erbteile oder Auseinandersetzungsansprüche mit Fingerspitzengefühl geführt werden,
um nicht völlig unwirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen und den Familienverbund nicht nachhaltig zu stören.
Unterhalt
Entsprechendes gilt natürlich auch im Familienrecht. Auseinandersetzungen um Unterhalt oder Zugewinn müssen zwar mit der nötigen sachlichen Härte geführt werden, aber wenn es geht, so, dass die Parteien noch miteinander reden können.
Sorgerecht
Besonders unangenehm sind für alle Beteiligten Sorgerechts- oder Besuchsrechtsauseinandersetzungen, bei denen es um die Interessen der Kinder geht. Auch insoweit sollte die Auseinandersetzung mit so viel Verständnis geführt werden, dass die Verbindung der Kinder zu ihren Eltern nicht nachhaltig gestört wird.
Bei dem Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung muss allerdings entschieden durchgegriffen werden. Dieses gilt auch bei Maßnahmen des Jugendamtes, die ideologisch oder bürokratisch fixiert, die Interessen der Kinder oder der Eltern leider oft nicht immer ausreichend berücksichtigen.